Brandschutz-Berater

Welcher Brandschutzmonitor passt?

Treppenhaus, Flur oder Foyer? Sie sehen zuerst, was an Ihrem Ort gilt – dann passende Geräte, Brandschutz nach VdS 6024 zuerst.

Berater wird geladen …

VdS 6024, A1 oder F30? Die drei Begriffe meinen Verschiedenes: A1 ist die Baustoffklasse „nichtbrennbar“ nach DIN EN 13501-1 und sagt, woraus ein Gerät ist. F30 (EI 30) beschreibt den Feuerwiderstand eines Gehäuses oder Bauteils: Es hält dem Feuer mindestens 30 Minuten stand. VdS 6024 ist ein Merkblatt der Versicherer für elektrische Geräte in sensiblen Bereichen wie Flucht- und Rettungswegen; bewertet wird ein Brand von außen und von innen. Die drei ersetzen einander nicht automatisch.

Der Berater fragt zuerst den Ort ab – Treppenhaus, Flur, Foyer oder Raum ohne Fluchtweg – und zeigt, was dort nach Musterbauordnung und Feuerwehr-Empfehlung gilt. Danach sehen Sie passende Geräte: zuerst Brandschutz-Monitore und -Stelen mit VdS-6024-Anerkennung und Löschsystem im Gerät, dann A1-Monitore als Alternative und ein F30-Gehäuse für Ihren eigenen Monitor auf Anfrage. Ob ein Gerät an einem konkreten Einbauort zulässig ist, entscheiden das Brandschutzkonzept und die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen VdS 6024, A1 und F30?

A1 ist die Baustoffklasse „nichtbrennbar“ nach DIN EN 13501-1 und sagt, woraus ein Gerät ist. F30 (EI 30) beschreibt den Feuerwiderstand eines Gehäuses oder Bauteils: Es hält dem Feuer mindestens 30 Minuten stand. VdS 6024 ist ein Merkblatt der Versicherer für elektrische Geräte in sensiblen Bereichen wie Flucht- und Rettungswegen; bewertet wird ein Brand von außen und von innen. Die drei ersetzen einander nicht automatisch.

Was gilt im Treppenhaus?

Im notwendigen Treppenraum müssen Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Musterbauordnung § 35 Abs. 5). Das gilt auch für den Raum zwischen Treppenraum und Ausgang ins Freie, etwa ein Foyer. Die Feuerwehr-Empfehlung der AGBF (Aktualisierung 10/2024) führt Bildschirme im notwendigen Treppenraum – mit und ohne Löscheinrichtung – nur unter „Duldung“.

Was gilt im Flur, der Fluchtweg ist?

Notwendige Flure müssen im Brandfall ausreichend lang nutzbar bleiben (Musterbauordnung § 36). In der AGBF-Empfehlung (Aktualisierung 10/2024) stehen im notwendigen Flur sonstige Bildschirme bis 50″ auf „Duldung“, Bildschirme mit verbessertem Brandverhalten und interner Löscheinrichtung auf „ja“. Die Empfehlung ist eine Ermessenshilfe für die Brandverhütungsschau und ersetzt die Einzelfallbeurteilung nicht.

Warum empfehlen Sie Geräte mit VdS 6024?

Unsere VdS-6024-Geräte haben eine Löscheinrichtung im Gerät und eine VdS-Anerkennung. Damit hat Ihr Brandschutzbeauftragter einen belastbaren Nachweis. Ob ein Gerät an einem konkreten Einbauort zulässig ist, entscheiden das Brandschutzkonzept und die zuständige Stelle.