AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der m.i.b GmbH
für Lieferungen und Leistungen an Unternehmer und öffentliche Auftraggeber
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der m.i.b GmbH, Lindgesfeld 31, 42653 Solingen („m.i.b“, „wir“), über die Lieferung von Waren (insbesondere Displays, Stelen, Halterungen, Hardware und Zubehör), Software und Lizenzen sowie über Leistungen wie Montage, Installation, Einrichtung, Schulung, Service und Wartung.
1.2 Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).
1.3 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen liefern. Werden bei öffentlichen Aufträgen Vergabe- oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers (z. B. VOL/B, EVB-IT) Vertragsbestandteil, gehen diese vor. Ergänzend gelten diese AGB.
1.4 Die AGB gelten in der bei Bestellung gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen. Die jeweils gültige Fassung ist auf www.mib-terminal.de abrufbar.
1.5 Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist ein Vertrag oder unsere Bestätigung in Textform maßgebend. Textform heißt, E-Mail genügt.
1.6 Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer und öffentliche Auftraggeber, auch über unseren Online-Shop b2b-screen.de. Verbraucher (§ 13 BGB) können bei uns nicht bestellen. Mit seiner Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wir dürfen dafür einen Nachweis verlangen, z. B. die USt-IdNr. oder einen Gewerbe- oder Handelsregisterauszug, und Bestellungen ablehnen, wenn er nicht erbracht wird oder der Kunde erkennbar Verbraucher ist. Ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Verbraucherverträge besteht nicht.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die genannten Preise gelten, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum. Zwischenverkauf und Verfügbarkeit beim Hersteller bleiben vorbehalten.
2.2 Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Vertragsangebot, das wir innerhalb von 10 Werktagen annehmen können. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung bzw. Beginn der Leistung zustande. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop ist die automatisch versandte Eingangsbestätigung noch keine Annahme, auch wenn der Kaufpreis bei der Bestellung schon bezahlt oder autorisiert wurde. Nehmen wir die Bestellung nicht an, erstatten wir bereits gezahlte Beträge unverzüglich. Offensichtliche Schreib-, Rechen- und Preisfehler binden uns nicht.
2.3 Angaben in Angeboten, Datenblättern, Prospekten und auf unserer Website zu Maßen, Gewichten und technischen Daten (z. B. Helligkeit, Leistungsaufnahme, Schutzart) beruhen auf Herstellerangaben. Sie sind nur annähernd maßgeblich, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck keine genaue Übereinstimmung voraussetzt, und keine Garantie. Zulässig sind handelsübliche Abweichungen und Änderungen durch den Hersteller, auch Nachfolgemodelle mit mindestens gleichwertigen Eigenschaften, soweit sie die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
2.4 Zertifizierungen, Zulassungen und Prüfzeichen (z. B. VdS, Brandschutzklassen) schulden wir nur, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesagt sind.
2.5 Unsere technische Beratung, z. B. zur Auswahl der Geräte, zu Helligkeit, Schutzart, Montage oder Befestigung, erfolgt nach bestem Wissen auf Grundlage der Angaben des Kunden und der Hersteller. Verbindlich ist sie nur, wenn wir sie in Textform bestätigen. Die Eignung der Ware für einen bestimmten Einsatzzweck oder Standort (z. B. Außeneinsatz, Dauerbetrieb, Brandschutz, Flucht- und Rettungswege) schulden wir nur, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. Für die Richtigkeit seiner Angaben, Maße und Pläne ist der Kunde verantwortlich.
§ 3 Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, gelten sie ab Lager zuzüglich Verpackung, Fracht, Transportversicherung und gegebenenfalls Zoll. Montage, Installation, Anfahrt und Entsorgung von Verpackung berechnen wir gesondert, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.
3.2 Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate und haben sich unsere Einstandskosten nach Vertragsschluss nachweislich verändert (insbesondere Herstellerpreise, Wechselkurse, Zölle, Frachtkosten), dürfen wir die Preise im selben Umfang anpassen. Senkungen geben wir in gleicher Weise weiter. Übersteigt die Erhöhung 5 %, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach unserer Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Lieferzeit, Teillieferung, Verzug
4.1 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn wir sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Andernfalls sind es voraussichtliche Termine auf Grundlage der Angaben unserer Lieferanten.
4.2 Lieferfristen beginnen erst, wenn alle technischen Fragen geklärt sind und vom Kunden zu stellende Unterlagen, Freigaben, Angaben zum Standort sowie vereinbarte Anzahlungen bei uns vorliegen.
4.3 Werden wir trotz rechtzeitig abgeschlossenen Einkaufs von unserem Lieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, ohne dass wir dies zu vertreten haben, informieren wir den Kunden unverzüglich (Selbstbelieferungsvorbehalt). Dasselbe gilt bei höherer Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, z. B. Naturereignissen, Krieg, Pandemie, Streik, behördlichen Maßnahmen oder Störungen von Lieferketten und Transportwegen. Die Lieferzeit verlängert sich dann um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Ist die Ware dauerhaft nicht verfügbar oder dauert die Störung länger als drei Monate, können beide Seiten vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich.
4.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Sie können gesondert berechnet werden.
4.5 Geraten wir in Verzug, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Schadensersatz wegen Verzugs schulden wir nur nach Maßgabe von § 10.
4.6 Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögern sich Lieferung oder Montage aus Gründen, die er zu vertreten hat, können wir Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen verlangen, z. B. für Lagerung oder vergebliche Anfahrt.
§ 5 Versand, Gefahrübergang, Transportschäden
5.1 Versandweg und -mittel bestimmen wir, soweit nichts vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Das Verbringen an den Aufstellort schulden wir nur nach Vereinbarung. Der Kunde sorgt für eine befahrbare Zufahrt, die Entladung und die Annahme.
5.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wurde, spätestens wenn sie unser Lager oder bei Direktversand das Lager unseres Lieferanten verlässt. Übernehmen wir die Montage, geht die Gefahr für die gelieferte Ware mit der Anlieferung am Montageort über, für die Montageleistung mit der Abnahme. Annahmeverzug des Kunden steht der Übergabe gleich.
5.3 Auf Wunsch des Kunden oder wenn im Angebot vorgesehen, versichern wir die Sendung auf seine Kosten gegen Transportschäden.
5.4 Äußerlich erkennbare Transportschäden und Fehlmengen muss der Kunde bei der Anlieferung auf dem Frachtbrief bzw. dem Lieferschein des Frachtführers vermerken, gegebenenfalls die Annahme verweigern, und uns innerhalb von 2 Werktagen in Textform mit Fotos melden. Verdeckte Transportschäden sind uns unverzüglich nach Entdeckung zu melden, spätestens 5 Werktage nach Anlieferung, damit wir die Fristen gegenüber dem Frachtführer wahren können. Die Verpackung ist bis zur Klärung aufzubewahren.
§ 6 Montage, Installation und Dienstleistungen
6.1 Übernehmen wir Montage, Installation, Einrichtung, Inbetriebnahme oder Schulung, gelten ergänzend die folgenden Regeln. Wir sind dabei nicht Generalunternehmer: Bauliche Leistungen wie Erd-, Fundament- und Stemmarbeiten, statische Nachweise, Elektroinstallation und das Verlegen von Strom- oder Netzwerkleitungen schulden wir nur, wenn sie im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich enthalten sind.
6.2 Der Kunde schafft rechtzeitig und auf eigene Kosten die Voraussetzungen. Dazu gehören freier Zugang zum Montageort zum vereinbarten Termin, ein geeigneter und tragfähiger Untergrund (die Statik von Wänden, Decken und Fundamenten ist Sache des Kunden, sofern wir sie nicht ausdrücklich übernommen haben), ein Stromanschluss in der Nähe, Netzwerk- bzw. WLAN-Zugang mit den nötigen Zugangsdaten, erforderliche Genehmigungen (z. B. bau- oder brandschutzrechtlich), Hinweise auf verdeckte Leitungen sowie ein Ansprechpartner vor Ort.
6.3 Wartezeiten, Mehraufwand und zusätzliche Anfahrten, die der Kunde zu vertreten hat, berechnen wir nach unseren jeweils gültigen Stunden- und Fahrtkostensätzen. Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin später als 2 Werktage vorher ab, können wir den bereits entstandenen Aufwand berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands.
6.4 Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen, auf Wunsch mit Abnahmeprotokoll. Maßstab sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen und Abnahmekriterien. In sich abgeschlossene Teile (z. B. einzelne Standorte oder Bauabschnitte) nimmt der Kunde auf unser Verlangen gesondert ab. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch (z. B. durch Ausspielen von Inhalten im laufenden Betrieb), gilt sie 6 Werktage nach Beginn der Nutzung als abgenommen, wenn er bis dahin keinen wesentlichen Mangel in Textform anzeigt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.5 Für Wartungs- und Serviceverträge gelten die dort getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese AGB.
6.6 Wir dürfen für Montage, Installation, Service und Wartung qualifizierte Subunternehmer einsetzen.
6.7 Änderungs- und Zusatzwünsche des Kunden nach Vertragsschluss (z. B. anderer Standort, andere Befestigung, zusätzliche Netzwerk- oder Konfigurationsarbeiten, Änderungen an bereits freigegebenen Layouts, Plänen oder Konfigurationen) führen wir nur aus, wenn sie in Textform vereinbart sind. Dasselbe gilt für Mehrleistungen, die nötig werden, weil die Verhältnisse vor Ort von den Angaben des Kunden oder den Voraussetzungen nach 6.2 abweichen (z. B. ungeeigneter Untergrund, fehlende Anschlüsse oder Leitungswege). Wir berechnen sie nach unserem Nachtragsangebot, sonst nach unseren jeweils gültigen Stunden-, Material- und Fahrtkostensätzen. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich um die für die Änderung nötige Zeit, den neuen Termin stimmen wir mit dem Kunden ab. Bis zur Einigung können wir die Arbeiten am betroffenen Teil unterbrechen. § 650b BGB bleibt unberührt, soweit er anwendbar ist.
§ 7 Software, Lizenzen und Cloud-Dienste
7.1 Software, Firmware, Content-Management-Systeme und Lizenzen anderer Hersteller liefern wir als Händler. Für sie gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, die wir auf Anfrage zur Verfügung stellen. Der Umfang der Nutzung (z. B. Anzahl der Geräte, Laufzeit) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Für unsere eigene Software und eigene Dienste (z. B. PIN, PIN.Cloud) gelten die dafür im Angebot oder Vertrag vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Bedingungen, ergänzend diese AGB.
7.2 Bei Cloud-Diensten und Lizenzen mit Laufzeit richten sich Verfügbarkeit, Updates und Support nach den Bedingungen des Herstellers. Eine Verlängerung erfolgt nur, wenn sie vereinbart ist. Kündigungen sind, soweit nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende in Textform zu erklären.
7.3 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten und für die Inhalte verantwortlich, die er über die gelieferten Systeme zeigt, insbesondere dafür, dass sie keine Rechte Dritter verletzen. Stellt der Kunde Inhalte, Logos, Druckvorlagen oder Designs bereit, stellt er uns von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.
7.4 Für Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von Diensten, Apps, Lizenzmodellen oder Updates (auch Sicherheitsupdates) durch den Hersteller nach der Ablieferung sind wir nicht verantwortlich, soweit wir diese Leistungen nicht ausdrücklich selbst übernommen haben.
7.5 Erbringen wir selbst laufende Leistungen (z. B. Betrieb eines CMS-Zugangs, Content-Pflege, Fernwartung, Monitoring), richten sich Umfang, Reaktionszeiten und Verfügbarkeit nach dem Angebot bzw. dem Service- oder Wartungsvertrag. Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir nur, wenn sie dort ausdrücklich zugesagt ist. Störungen von Diensten und Netzen Dritter, die nicht zu unserer Leistung gehören (z. B. Cloud-Dienste des Herstellers, Internetzugang oder Netzwerk des Kunden), sind keine Mängel unserer Leistung.
7.6 Für Verlängerungen von Lizenzen und Diensten mit Laufzeit gelten die zum Verlängerungszeitpunkt gültigen Preise. Erhöht sich der Preis, teilen wir ihn dem Kunden vor der Verlängerung in Textform mit. Der Kunde kann dann abweichend von 7.2 innerhalb von 4 Wochen nach unserer Mitteilung zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.
§ 8 Mängelansprüche
8.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Vorschriften zum Lieferantenregress (§§ 445a, 445b, 478 BGB) bleiben unberührt.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB: Er hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Ist der Kunde kein Kaufmann (z. B. Freiberufler, Behörden, Schulen), hat er offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen, sonst sind Mängelansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Verdeckte Mängel zeigt er unverzüglich nach ihrer Entdeckung an.
8.3 Die Mängelanzeige soll Auftrags- oder Rechnungsnummer, Seriennummer, eine Fehlerbeschreibung und nach Möglichkeit Fotos oder ein Video enthalten. Für die Abwicklung vergeben wir eine RMA-Nummer. Rücksendungen ohne RMA-Nummer können wir zurückweisen.
8.4 Wir leisten nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache, auch eines gleichwertigen Nachfolgemodells. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Ersetzte Teile und Geräte werden unser Eigentum und sind an uns zurückzugeben. Erhält der Kunde ein Austauschgerät vorab, hat er das defekte Gerät innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzusenden, sonst können wir das Austauschgerät berechnen. War das Mängelbeseitigungsverlangen unberechtigt, können wir die entstandenen Kosten (z. B. Prüfung, Transport, Anfahrt) ersetzt verlangen, es sei denn, der Kunde konnte nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag.
8.5 Vor Rücksendung oder Reparatur sichert der Kunde seine Daten und entfernt, soweit möglich, Zugangsdaten und Inhalte. Geräte können im Rahmen der Reparatur auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden.
8.6 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Fehler auf natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, Betrieb außerhalb der Herstellervorgaben (z. B. Betriebsdauer, Umgebungstemperatur, Einbrennen von Standbildern bei Dauerbetrieb), Eingriffen oder Reparaturen Dritter ohne unsere Zustimmung oder nicht von uns gelieferter Software beruht.
8.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Schadens- und Aufwendungsersatz richten sich nach § 10.
8.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), des § 445b BGB (Lieferantenregress) sowie für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus dem Produkthaftungsgesetz und aus einer Garantie. Dafür gelten die gesetzlichen Fristen.
8.9 Garantien der Hersteller (z. B. Vor-Ort-Austausch, verlängerte Garantie) bestehen zusätzlich nach deren Garantiebedingungen, und wir unterstützen bei der Abwicklung. Eigene Garantien übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich als solche bezeichnen.
8.10 Bei gebrauchter Ware sowie bei Ausstellungs- und Vorführgeräten sind Mängelansprüche ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei B-Ware (neuwertige Ware mit äußerlichen Mängeln oder ohne Originalverpackung) beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate, und für die im Angebot oder in der Artikelbeschreibung genannten Mängel (z. B. Kratzer, Gebrauchsspuren) bestehen keine Mängelansprüche. Beides gilt nicht in den Fällen, für die 8.8 Satz 2 die gesetzlichen Fristen vorbehält, und nicht für die Haftung nach 10.1.
§ 9 Stornierung durch den Kunden, Rücknahme mangelfreier Ware
9.1 Einen geschlossenen Vertrag kann der Kunde nicht einseitig stornieren. Wir können einer Stornierung in Textform zustimmen. Dann gelten die folgenden Regeln. Bei Werk- und Dienstleistungen (z. B. Montage, Installation, Planung) bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte des Kunden unberührt. Kündigt er nach § 648 BGB, behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
9.2 Lagerware, die noch nicht versandt ist: Wir berechnen eine Bearbeitungspauschale von 15 % des Nettowerts, mindestens 50 €.
9.3 Bestellware, Projektware und Streckengeschäft (Ware, die wir für den Kunden bei unserem Lieferanten bestellt haben oder die der Lieferant direkt an den Kunden schickt): Eine Stornierung ist nur möglich, solange unser Lieferant sie annimmt. Der Kunde trägt alle Kosten, die uns dadurch entstehen, insbesondere Storno-, Rücknahme- und Wiedereinlagerungsgebühren des Lieferanten sowie Fracht und Rückfracht, zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 50 €. Nimmt der Lieferant die Stornierung nicht an oder ist die Ware bereits unterwegs, bleibt es beim Vertrag. Der Kunde nimmt die Ware dann ab und bezahlt sie.
9.4 Nicht stornierbar sind Sonderanfertigungen, individuell konfigurierte oder gebrandete Ware sowie Software und Lizenzen, sobald sie beim Hersteller bestellt oder freigeschaltet sind. Für die Absage von Montageterminen gilt 6.3.
9.5 Ein Recht zur Rückgabe mangelfreier Ware besteht nicht. Nehmen wir Ware aus Kulanz nach vorheriger Vereinbarung in Textform zurück, muss sie unbenutzt, vollständig und originalverpackt sein, und die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Kunden. Wir berechnen eine Wiedereinlagerungspauschale von 15 % des Nettowerts, mindestens 50 €. Ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen, individuell konfigurierte oder gebrandete Ware, eigens beschaffte Projektware sowie Software und Lizenzen.
9.6 Bei allen Pauschalen in diesem Paragrafen bleibt dem Kunden der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 10 Haftung
10.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Auf besondere Schadensrisiken, die über den Wert der Lieferung hinausgehen (z. B. hohe Folgekosten bei Ausfall von Anzeige- oder Leitsystemen, Betriebsunterbrechung), weist der Kunde uns vor Vertragsschluss in Textform hin.
10.3 Für den Verlust von Daten haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
10.4 Diese Regeln gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Zahlung
11.1 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Aufträgen ab einem Nettowert von 5.000 € sind 50 %, bei Aufträgen ab einem Nettowert von 10.000 € 100 % des Warenwerts als Vorkasse fällig, soweit nicht anders vereinbart. Lieferfristen und Termine beginnen in diesen Fällen erst mit Eingang der Vorkasse. Montage-, Installations- und sonstige Werkleistungen berechnen wir nach Abnahme oder als Abschlagszahlungen nach Leistungsstand (§ 632a BGB). Darüber hinaus können wir die Annahme einer Bestellung von Vorkasse oder einer Anzahlung abhängig machen, insbesondere bei Erstbestellungen, Bestellungen über den Online-Shop sowie Bestell- und Projektware.
11.2 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.
11.3 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
11.4 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen (z. B. Verzug mit anderen Rechnungen, Herabsetzung oder Streichung des Kreditlimits durch unseren Warenkreditversicherer), können wir ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheit erbringen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten (§ 321 BGB).
11.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.
11.6 Wir stellen Rechnungen elektronisch aus (z. B. XRechnung/ZUGFeRD oder PDF per E-Mail). Der Kunde nennt uns dafür eine Rechnungs-E-Mail-Adresse und als öffentlicher Auftraggeber gegebenenfalls die Leitweg-ID.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
12.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
12.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder einbauen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die Forderungen aus Weiterverkauf oder Einbau tritt er schon jetzt in Höhe unseres Rechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab, und wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, bis wir dies wegen Zahlungsverzugs oder eines Insolvenzantrags widerrufen.
12.3 Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Ware zu den anderen Sachen.
12.4 Über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, z. B. Pfändungen, informiert uns der Kunde unverzüglich in Textform.
12.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.
12.6 Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
12.7 Der Kunde versichert die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden. Ansprüche gegen den Versicherer aus solchen Schäden tritt er schon jetzt in Höhe unseres Rechnungsbetrags an uns ab, und wir nehmen die Abtretung an.
§ 13 Leih-, Test- und Vorführgeräte
13.1 Leih-, Test-, Demo- und Vorführgeräte bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum genutzt werden. Ist kein Zeitraum vereinbart, beträgt er 14 Tage ab Anlieferung.
13.2 Der Kunde behandelt die Geräte pfleglich, versichert sie für die Dauer der Überlassung auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung und gibt sie fristgerecht, vollständig mit allem Zubehör (z. B. Fernbedienung, Kabel, Netzteile, Halterungen) und in der Originalverpackung zurück. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eigene Inhalte und Zugangsdaten löscht er vorher.
13.3 Für Verlust und Beschädigung, die über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehen, einschließlich fehlenden Zubehörs, haftet der Kunde ab Übergabe bis zur Rückgabe. Gibt er ein Gerät trotz Fristsetzung nicht zurück, können wir Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts verlangen.
§ 14 Elektroaltgeräte und Verpackung
14.1 Für Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht in privaten Haushalten genutzt werden, trägt der Kunde die Kosten der Entsorgung nach Nutzungsende (abweichende Vereinbarung nach § 19 Abs. 3 Satz 4 ElektroG). Er entsorgt die Geräte auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften oder gibt sie über die Rückgabemöglichkeit des Herstellers zurück, bei Geräten, für die wir selbst Hersteller im Sinne des ElektroG sind, über unsere. Kosten für Abholung, Transport und Entsorgung trägt dann der Kunde. Gibt der Kunde die Geräte an gewerbliche Dritte weiter, verpflichtet er diese entsprechend. Gesetzliche Pflichten, die nicht abweichend vereinbart werden können (z. B. Registrierung, Kennzeichnung, Bereitstellen einer Rückgabemöglichkeit), bleiben unberührt.
14.2 Transportverpackungen nehmen wir nach dem Verpackungsgesetz zurück, wenn der Kunde sie uns frei Haus zurückgibt. Die Entsorgung vor Ort übernehmen wir nur nach Vereinbarung und gegen Vergütung.
§ 15 Export und Sanktionen
Der Kunde beachtet bei der Weitergabe und Ausfuhr der Ware die geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften der EU, Deutschlands und, bei Waren US-amerikanischen Ursprungs, der USA. Er wird die Ware weder unmittelbar noch mittelbar nach Russland oder Belarus verkaufen, ausführen oder dort verwenden lassen (Art. 12g Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bzw. Verordnung (EG) Nr. 765/2006). Ein Verstoß ist eine wesentliche Vertragsverletzung. Stehen der Erfüllung Hindernisse aufgrund solcher Vorschriften entgegen, sind wir zur Leistung nicht verpflichtet.
§ 16 Vertraulichkeit und Unterlagen
An Angeboten, Kalkulationen, Konzepten, Zeichnungen und Visualisierungen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen nur für den Vertragszweck genutzt und ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 17 Datenschutz
17.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung unter mib-terminal.de/datenschutz.
17.2 Fernwartung und Fernzugriffe nehmen wir nur nach Freigabe des Kunden im Einzelfall oder auf Grundlage eines Service- oder Wartungsvertrags vor. Zugangsdaten, die der Kunde uns überlässt, behandeln wir vertraulich und verwenden sie nur für den Auftrag. Der Kunde kann sie jederzeit ändern, insbesondere nach Abschluss der Arbeiten.
17.3 Verarbeiten wir dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen wir vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), in dem auch eingesetzte Unterauftragnehmer genannt sind.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal bzw. Landgericht Wuppertal). Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
18.3 Erfüllungsort ist unser Sitz, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Montage ist es der Montageort.
18.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
18.5 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).
